Befragung der gesetzlichen Betreuer*innen

Zielsetzung

Die Befragung der gesetzlichen Betreuer*innen dient dazu, deren Zufriedenheit mit den Leistungen des jeweiligen Wohnanbieters (Leistungsanbieters) für den bzw. die Betreute*n zu erfassen. Ziel ist es auch hier, die Qualität der Dienstleistungen für alle Klienten zu verbessern und wo möglich noch besser an deren Bedürfnisse anzupassen.

Vorgehensweise

Die Teilnahme an der Befragung dauert üblicherweise max. 10 Minuten. Der Fragebogen wird von uns online zur Verfügung gestellt, d.h. Sie erhalten einen Link, den Sie an die gesetzlichen Betreuer*innen weitergeben können – eine Weitergabe von Adressen an uns ist nicht erforderlich. Mit dem Link können die gesetzlichen Betreuer*innen mit jedem aktuellen Web-Browser und mit verschiedensten Zugangsgeräten (bspw. Laptop, Smartphone, Tablet, PC) anonym an der Befragung teilnehmen.

Sie können von uns alternativ (oder ergänzend) auch eine Druckversion der Befragung erhalten, so dass Befragte diese klassisch mit einem Stift ausfüllen / beantworten können. Dann müssen sie jedoch die Logistik zur Verteilung der Bögen per Anschreiben mit Fragebogen und frankiertem und an das ITA adressiertem Rückumschlag selber übernehmen. Die so an das ITA zurückgesendeten Fragebögen werden von uns eingegeben und anschließend zusammen mit den Onlinebögen ausgewertet. Der mit der Übertragung der handschriftlichen Bögen verbundene Aufwand wird pauschal mit 3 € pro zurückgesendetem Fragebogen nachträglich in Rechnung gestellt.

Leistungen

Erhebungsmodul mit Auswertungsbericht (inkl. Lizenzgebühren)

  1. Online-Messung, alternative oder ergänzende schriftliche Befragung mit Papierfragebogen
  2. Auswertung in Berichtsform
    • Standardisiert deskriptiv (wenn gewünscht differenziert nach Standort)
    • Längsvergleich mit vorhergehenden Erhebungen ab der zweiten Messung inklusive
  3. Support im gebuchten Kalenderjahr
  4. Bei Verwendung des Papierfragebogens (Kosten für frankierte Rückumschläge trägt Wohnanbieter) zusätzliche Gebühr für Dateneingabe am ITA in Höhe von 3 €/Bogen (nachträgliche Rechnungstellung nach tatsächlicher Anzahl)

Preis für das Erhebungsmodul für 2024

Fragen & Antworten

Wir bieten die Umsetzung der Befragung als anonyme Online-Befragung an. Über die Verfügbarkeit der Befragung informieren Sie die zu Befragenden in einem Rundschreiben, ggf. auch mit QR-Code zur direkten Teilnahme. Die Befragung ist üblicherweise in 5 bis 10 Minuten auf beliebigen Endgeräten ausfüllbar. Ebenso ist eine Umsetzung als Papier-basierter Fragebogen möglich. Dann muss die Wohneinrichtung die damit verbundene “Logistik” sicherstellen. Dazu gehört die Versendung der Papierbögen zusammen mit frankierten und an das ITA adressierten Rückumschlägen. Die Eingabe der Daten erfolgt dann beim ITA und wird pro rückgesendetem Papierbogen in Rechnung gestellt.

Falls es gesetzliche Betreuer*innen gibt, die mehrere Personen bei dem Wohnanbieter betreuen, empfehlen wir, dass diese nur zu einer der von ihnen betreuten Personen kontaktiert werden, um sie von Mehrfachbefragungen zu entlasten.

Das Befragungsinstrument liefert Informationen zu den folgenden Themenbereichen:

  • Achtung und Würde
  • Wohlbefinden
  • Häusliches Leben
  • Individuelle Unterstützung und Freizeitgestaltung
  • Mitbestimmung
  • Gute Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende
  • Kompetenz der Mitarbeitenden Kooperation
  • Zuverlässigkeit

Die Sicht der gesetzlichen Betreuer*innen ergänzt die Perspektive der Bewohner*innen um einen externen Blickwinkel und bietet damit zusätzliche Informationen, wie diese Leistungen oder deren Wirkung auf die Klient*innen wahrgenommen werden.

Wir vereinbaren gemeinsam mit Ihnen, wann die Befragung startet, wann Sie ggf. eine Erinnerung an gesetzliche Betreuer*innen versenden und wann die Erheung abgeschlossen ist. Sobald Sie uns über das Ende der Erhebungen informieren, beginnen wir mit der Auswertung, die Ihnen dann binnen 6 – 8 Wochen vorliegt.

Wir gehen von einer Wiederholungsmessung nach drei Jahren aus, es sei denn es gab zwischenzeitlich größere Veränderungen beim Wohnanbieter, die eine frühere Erhebung sinnvoll erscheinen lassen.