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Falls Sie mehrere Produkte gebucht haben, benötigen Sie mit dem ITA nur einen “Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO”, da darin bereits alle buchbaren Produkte berücksichtigt sind. Ein mehrmaliges Ausfüllen des Vertrags innerhalb eines Kalenderjahres ist daher nicht erforderlich.