Ihre bisherigen Bestellungen

Falls Sie mehrere Produkte in einem Kalenderjahr gebucht haben, benötigen Sie mit dem ITA nur einen “Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO”, da darin bereits alle buchbaren Produkte abgedeckt sind. Ein mehrmaliges Ausfüllen des Vertrags innerhalb eines Kalnderjahres ist nicht erforderlich.