Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den ITA-Webshop
1. Geltungsbereich
2. Vertragspartner
3. Vertragsschluss
4. Vertragslaufzeit
5. Kaufpreise und Zahlungsbedingungen
6. Leistungspflichten von ITA sowie Leistungsumfang (Produktbeschreibung), Verfahrensbeschreibung und Fristen
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
8. Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten
9. Urheber und Nutzungsrechte (Lizenz)
10. Haftung
1. Geltungsbereich
1.1. Für jede Erbringung des vom Institut für Technologie und Arbeit e.V. (nachfolgend: „ITA“) in seinem Webshop (nachfolgend „ITA-Webshop“) angebotenen Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) an Kunden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2. Die Bestimmungen der AGB regeln abschließend alle Leistungen, die zwischen dem Kunden und ITA im Zusammenhang mit den Produkten aus dem ITA-Webshop vereinbart werden.
1.3. Kunde kann jede juristische Person sein.
1.4. Mit natürlichen Personen kommt kein Vertragsabschluss rechtswirksam zustande.
2. Vertragspartner
Der Vertragsabschluss kommt zustande mit Institut für Technologie und Arbeit e.V., vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand, Trippstadter Str. 113, 67663 Kaiserslautern.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Darstellung der Produkte im ITA-Webshop bedeutet kein rechtlich bindendes Angebot, sondern ist nur eine Aufforderung zur Bestellung.
3.2. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ gibt der Kunde eine rechtlich verbindliche Bestellung der auf der Seite „Kasse“ aufgelisteten Produkte ab.
Der Vertragsabschluss kommt zustande, wenn ITA die Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt der Bestellung des Kunden bestätigt und annimmt.
4. Vertragslaufzeit
Der Vertrag tritt nach Ausstellung der Auftragsbestätigung in Kraft und endet unmittelbar mit der Erfüllung der Leistungspflicht von ITA gem. Ziff. 6, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5. Kaufpreise und Zahlungsbedingungen
5.1. Die im ITA-Webshop genannten Kaufpreise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
5.2. Über die Bestellung fertigt ITA eine ordnungsgemäße Rechnung aus und stellt diese zum Download für den Kunden bereit.
5.3. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen (Zahlungsfrist) unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu überweisen.
5.4. Nach Zahlungseingang wird/werden das/die erworbene/n Produkt/e in dem Kundenbereich für den Kunden freigeschaltet.
5.5. Hält der Kunde die in Ziff. 5.3 genannte Zahlungsfrist nicht ein, so gilt der Vertragsabschluss mit zahlungserfolglosem Verstreichen der Zahlungsfrist als unwirksam.
6. Leistungspflicht von ITA sowie Leistungsumfang (Produktbeschreibung), Verfahrensbeschreibung und Fristen
6.1. Leistungspflicht von ITA gem. Produktbeschreibung nach Ziff. 6.2 des/r erworbenen Pro-dukts/e setzt erst bei erfolgtem Vertragsabschluss gem. Ziff. 3.2 und ab Zahlungseingang des Kaufpreises auf dem Bankkonto von ITA gem. Ziff. 5.3 ein.
6.2. Die im ITA-Webshop angebotenen Produkte werden mit den wesentlichen Angaben zu Zweck, Vorgehensweise, Leistung, Ablauf, Aufwand sowie Erkenntnissen (Nutzen) beschrieben (nachfolgend „Produktbeschreibung“). Die Produktbeschreibung bildet jeweils die alleinige Grundlage für die seitens des ITA bestehende Leistungspflicht.
6.3. Mit der Freischaltung des/r erworbenen Produkts/e gem. Ziff. 5.4 erhält der Kunde eine ausführliche Verfahrensbeschreibung zur Produktanwendung sowie zur Abstimmung mit ITA im Rahmen dessen Leistungspflicht.
6.4. Es gelten die in der jeweiligen Produkt- bzw. Verfahrensbeschreibung angegebenen Zeiträume und Fristen.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Die Erbringung der vereinbarten Leistungen durch das ITA bedarf der aktiven Mitwirkung durch den Kunden, indem der Kunde die für das jeweilige erworbene Produkt und lizensierte Erhebungsinstrument erforderlichen Daten selbst erhebt, in das Erhebungsinstrument einpflegt und anschließend die Daten auf dem in der Verfahrensbeschreibung zum Produkt angegebenen Übertragungsweg und zu den darin angegebenen Fristen an ITA übermittelt.
7.2. Der Kunde erkennt an, dass die Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten grundlegende Voraussetzung für die Leistungserbringung durch ITA und wesentliche Leistungspflicht des Kunden ist. Er erkennt ferner an, dass die Qualität der erhobenen und eingepflegten Daten maßgeblich die Ergebnisqualität und damit deren Aussagekraft beeinflusst.
7.3. Zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht setzt der Kunden ausreichend qualifizierte Mitarbeiter ein und übt eine hohe Sorgfalt bei der Datenerhebung und Dateneingabe in das jeweilige Erhebungsinstrument aus, um eine hohe Ergebnisqualität und den größtmöglichen Nutzen aus dem Produkt für dessen Organisation zu gewinnen. Der Prozess zur Datenerhebung und Dateneingabe wird vom Kunden eigenverantwortlich organisiert und durchgeführt.
7.4. Der Kunde ist für die Einhaltung der Bestimmung aus der Datenschutzgrundverordnung im Zuge der Datenerhebung, -speicherung und -übermittlung selbst verantwortlich.
7.5. Erfüllt der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend der Verspätung in der Erfüllung. Sofern eine tatsächlich geringere oder stärkere Auswirkung auf die Ausführungsfristen konkret nachgewiesen wird, erfolgt die Verlängerung der Ausführungsfristen entsprechend der tatsächlichen Auswirkung. Das ITA ist berechtigt, durch mangelhafte Mitwirkung des Kunden verursachten Mehraufwand, insbesondere für die zusätzliche Bereitstellung eigenen Personals oder eigener Sachmittel mit einem Nettostundensatz von 187,50 € zusätzlich in Rechnung zu stellen.
8. Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten
Im Rahmen seiner Leistungspflicht verarbeitet ITA für den Kunden von ihm an ITA übermittelte anonymisierte personenbezogene Daten im Auftrag. Die sogenannte “Auftragsverarbeitung” ist in Art. 28 der Datenschutzgrundverordnung geregelt. ITA stellt dem Kunden im Kundenbereich des ITA-Webshops die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zum Download bereit.
9. Urheber und Nutzungsrechte (Lizenz)
9.1. Die seitens des ITA im Rahmen der Leistungspflicht zur Verfügung gestellten Erhebungsinstrumente werden dem Kunden ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zeitraum zu internen Nutzungszwecken zur Verfügung gestellt, stehen jedoch im alleinigen Eigentum des ITA. Eine Weitergabe dieser Erhebungsinstrumente an Dritte oder deren Verwendung über das Vertragsende hinaus ist nicht gestattet. Bei erfolgtem Vertragsabschluss erhält der Kunde ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, zeitlich befristetes sowie räumlich beschränktes Nutzungsrecht ausschließlich an dem Erhebungsinstrument, das mit dem Produkt verbunden ist, für die der Vertragsabschluss rechtswirksam zustande gekommen ist.
9.2. Die Rechtseinräumung erstreckt sich nicht auf vom ITA genutzte Modelle, Methoden, Hilfsprogramme, Programmmodule, Programmbausteine, vorbestehende Materialien sowie Standardprodukte, die zur Vertragserfüllung verwendet werden. Das ITA gestattet dem Kunden deren Nutzung in dem Umfang, wie zur Nutzung des Produkts gemäß dem vertraglich vorgesehenen Zweck zwingend erforderlich. Eine von erworbenen Produkt separierte Nutzung solcher Modelle, Methoden etc. ist ausgeschlossen.
9.3. Unabhängig von der Laufzeit dieses Vertrages bleiben die in Ziff. 9 getroffenen Vereinbarungen auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
10. Haftung
10.1. Das ITA haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich seitens des ITA, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des ITA herbeigeführten Schäden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des ITA, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf, haftet das ITA auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit.
10.2. Das ITA haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die das ITA, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
10.3. Das ITA haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, nur in Höhe typischerweise vorhersehbarer Schäden. Gleiches gilt soweit das ITA für einfache Fahrlässigkeit haftet.
10.4. Außer im Falle von Vorsatz oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Datenverluste ausgeschlossen.
10.5. Soweit das ITA haftet, ist eine solche Haftung insgesamt, außer im Falle von Vorsatz oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, auf die Höhe der seitens des ITA im Rahmen dieses Vertrages erhaltenen Vergütung ohne Mehrwertsteuer beschränkt.
10.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der Mitarbeiter des ITA und finden auch im Falle vorvertraglicher oder deliktischer Haftung Anwendung.
10.7. Greift der Kunde ohne schriftliche Zustimmung des ITA in die von ITA im Rahmen des Vertrags bereitgestellten Produkte ein, so entfällt insoweit die Haftung des ITA für daraus entstehende Schäden. Schadenersatzansprüche seitens des ITA bleiben vorbehalten.
10.8. Die Beweislast für den Nachweis, dass ein Schaden nicht auf einem Eingriff des Kunden in das bereitgestellte Produkt beruht, trägt der Kunde.
10.9. Sämtliche Haftungsansprüche des Kunden gegen das ITA – mit Ausnahme von Ansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen – verjähren innerhalb eines (1) Jahres, nachdem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von dem Anspruch gegen das ITA begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.